Allgemeine Miet-, Haftungs- und Nutzungsbedingungen

für die Vermietung von Hüpfburgen

1. Allgemeines / Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet Hüpfburgen und zugehöriges Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand“) zur zeitlich begrenzten Nutzung.

Eine Buchung über die Website, per E-Mail oder sonstigem Schriftverkehr stellt zunächst eine unverbindliche Reservierungsanfrage dar. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Vermieter zustande.


2. Übergabezustand / Mängelanzeige

Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand nach bestem Wissen und Gewissen in betriebs- und gebrauchsfähigem Zustand.

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übergabe sowie während der Nutzung auf erkennbare Mängel oder Schäden zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Funktionsstörungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch bei Rückgabe.


3. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


4. Haftung des Mieters

Die Nutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die entstehen durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Sicherheits- und Nutzungshinweise, Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust.

Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Nutzer des Mietgegenstandes verursacht werden.


5. Nutzung durch Kinder / Aufsichtspflicht

Die Nutzung der Hüpfburg ist ausschließlich Kindern vorbehalten und darf nur unter ständiger Aufsicht eines volljährigen Erwachsenen (mindestens 18 Jahre) erfolgen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beaufsichtigung der Kinder obliegt dem Mieter bzw. den aufsichtspflichtigen Personen. Eine Haftung der Eltern oder Aufsichtspersonen besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Verletzung der Aufsichtspflicht.


6. Sicherheits- und Nutzungshinweise

Die folgenden Gebrauchs- und Sicherheitshinweise sind zwingend einzuhalten:

  • Nutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen

  • Benutzung auf eigene Gefahr

  • Keine Schuhe, Brillen, Gürtel, Uhren oder Schmuck

  • Keine scharfen, heißen oder spitzen Gegenstände

  • Keine Speisen, Getränke, Süßigkeiten, Kaugummi oder Speiseeis

  • Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot

  • Kein Ringen, Stoßen oder Klettern an Außenwänden oder Netzen

  • Nutzung untersagt bei Windstärke über 5, Starkregen oder Gewitter

  • Bei Stromausfall oder Gebläsestörung Hüpfburg sofort räumen

  • Bei Druckverlust Hüpfburg sofort räumen

  • Mindestalter: 3 Jahre

  • Höchstalter: 12 Jahre

  • Maximale Körpergröße: 1,60 m

  • Maximale Anzahl Nutzer: 6 Kinder gleichzeitig

  • Maximale Belastbarkeit: 750 kg


7. Wetter- und Sicherheitsvorbehalt

Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe, den Aufbau oder den Betrieb des Mietgegenstandes aus Sicherheitsgründen oder bei widrigen Witterungsbedingungen (z. B. Sturm, Starkregen, Gewitter) zu verweigern.

In diesem Fall wird nach Wahl des Vermieters entweder ein Ersatztermin angeboten oder bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


8. Kaution

Bei Selbstabholung ist eine Kaution in Höhe von 90,00 € zu hinterlegen.

Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer, vollständiger und sauberer Rückgabe des Mietgegenstandes.


9. Verschmutzung / Reinigung

Wird der Mietgegenstand verschmutzt (z. B. durch Sand, Glitzer, Speisereste) oder nicht in trockenem Zustand zurückgegeben, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 € zu berechnen.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


10. Selbstabholung

Bei Selbstabholung erfolgen Transport, Aufbau, Betreuung und Rückgabe in Eigenverantwortung des Mieters.

Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.

Nach der Nutzung ist der Mietgegenstand besenrein, trocken und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben.

Für den Transport ist ein Kombi oder SUV erforderlich.


11. Lieferservice mit Auf- und Abbau (ohne Betreuung)

Die Kosten für Lieferung sowie Auf- und Abbau betragen:

– bis 20 km Entfernung: 150,00 €

– zwischen 20 km und 50 km Entfernung: 200,00 €

– größere Entfernungen: individuelles Angebot

Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort problemlos erreichbar ist.

Erforderliches Hilfspersonal zum Be- und Entladen ist bei Bedarf vom Mieter bereitzustellen.


12. Rücktritt / Stornierung

Bei schlechtem Wetter ist eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Abholung möglich.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Privatpersonen.


13. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Vermieters.